VBE aktuell 14/20: 15. Schulmail, Konferenzen und Dienstbesprechungen, Hygienemaßnahmen, Risikogruppen im Kollegium

20.04.2020

Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.vbe-nrw.de (FAQ). Hier finden Sie auch Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung stehen, sowie die ständig aktualisierte FAQ-Liste.

15. Schulmail

Die 15. Schulmail beschäftigt sich mit weiteren und ergänzenden Hinweisen zur Wiederaufnahme des Unterrichts. 

Stellungnahme VBE NRW: Die geplante Öffnung der Schulen darf nur erfolgen, wenn ein angemessener Infektionsschutz, der sich an der schulischen Praxis orientiert, gewährleistet ist. Sicherheit und Schutz gehen vor Eile!

Konferenzen und Dienstbesprechungen

In den Schulen soll ab dem 20.4.2020 die Zeit zur Vorbereitung des Neustarts genutzt werden. Damit ist jedoch keinesfalls ein „normaler“ Besprechungs- und Konferenzbetrieb gemeint! Diese Vorgabe ist sehr ernst zu nehmen. Das MSB hat auf Nachfrage des VBE NRW noch einmal präzisiert: Es gelten die gleichen Vorgaben wie vor den Osterferien. Ein Aufenthalt in der Schule ist nur für dringliche Dienstgeschäfte und unter Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes vorgesehen.

Stellungnahme VBE NRW: Dem Schutz der Beschäftigten ist absolute Priorität einzuräumen, Konferenzen und Dienstbesprechung nur, wenn notwendig und unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen.

Hygienemaßnahmen

Eine Wiederaufnahme des Unterrichts kann nur erfolgen, wenn ausreichend Platz und Personal vorhanden ist und die notwendigen Hygienemaßnahmen umgesetzt werden können.

Schulleitungen werden gebeten, sich an die Schulaufsicht zu wenden, wenn sie Zweifel an der Umsetzbarkeit haben. Die entsprechenden medizinisch-hygienischen Stellungnahmen können Sie hier nachlesen.

Stellungnahme VBE NRW:
Es ist richtig, dass der größtmögliche Schutz für die Gesundheit im Vordergrund steht. Erst dann kann es überhaupt zu einer schrittweisen Öffnung kommen. Der VBE verlangt jedoch klare Vorgaben, was dies genau bedeutet. Die Verantwortung über die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts darf nicht auf die Schulleitungen abgewälzt werden. Sicherheit und Schutz verlangen nach klaren, nachvollziehbaren und transparenten Regelungen, in denen auch Verantwortlichkeiten festgelegt werden.

Risikogruppen im Kollegium

Im Präsenzunterricht und in der Notbetreuung dürfen Lehrkräfte mit folgenden Vorbelastungen nicht eingesetzt werden:

  • Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
  • Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
  • Chronische Lebererkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Diabetis mellitus
  • Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)

Auch Lehrkräfte, die pflegebedürftige Angehörige mit Vorerkrankungen im häuslichen Umfeld betreuen, werden nicht im Präsenzunterricht eingesetzt.

Ebenso ausgenommen sind schwangere Kolleginnen und alle Lehrkräfte 60+.

Letztere können aber freiwillig im Präsenzunterricht arbeiten.

Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen sind nur dann auszunehmen, wenn sie durch eine Vorerkrankung einer Risikogruppe angehören. Die Schwerbehindertenvertretung ist einzubinden, wenn Schwerbehinderte für den Präsenzunterricht eingeplant werden sollen.

Für alle vom Präsenzunterricht auszunehmenden Beschäftigten gilt, dass Sie ohne weiteren Nachweis gegenüber der Schulleitung schriftlich erklären müssen, unter eine der auszunehmenden Kategorien zu fallen. Hier sind die genauen Gesundheitsgründe selbstverständlich nicht anzugeben!Stellungnahme VBE NRW:

Es ist richtig, dass Lehrkräfte, die zu einer der Risikogruppen gehören und/oder pflegebedürftige Angehörige mit Vorerkrankungen im häuslichen Umfeld betreuen, keinen Präsenzunterricht durchzuführen haben. Gleichzeitig brauchen wir aber auch eine Regelung für die Lehrkräfte, die gemeinsam mit Menschen in einem Haushalt leben, die unter eine Risikogruppe fallen. Zudem dürfen Schutz und Fürsorge der Kolleginnen und Kollegen 60+ nicht gegen Freiwilligkeit ausgespielt werden. Aus Sicht des VBE NRW muss der Schutz der Beschäftigten und der Angehörigen Vorrang haben.

 

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Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, besteht für VBE-Mitglieder täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 425757 0 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen. Darüber hinaus finden Sie Ihre Ansprechpartner vor Ort in der Rubrik Kontakte.

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