21. Maskenpflicht in NRW ab dem 27.04.2020
Ab dem 27. April 2020 besteht in Nordrhein-Westfalen die Pflicht, im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine so genannte Alltagsmaske zu tragen. Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren.
Das wichtigste Mittel zur Begrenzung des Corona-Virus bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln.