Einkommensrunde TVöD 2023

10.07.2023

Redaktionsverhandlungen abgeschlossen

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dbb spezial EKR 23 Sonderausgabe Oktober
dbb aktuell EKR 23 TVöD Nr. 2, dbb Branchentage - Entlastung gefordert
dbb aktuell EKR 23 TVöD Nr. 8, Auftakt in Potsdam - Erwartbare Enttäuschung
dbb aktuell EKR 23 TVöD Nr. 19, Die Arbeitgeber sprechen von einem Gesamtpaket, meinen aber eine Mogelpackung!
dbb aktuell EKR 23 TVöD Nr. 23, Beschäftigte demonstrieren bundesweit
dbb aktuell EKR 23 TVöD Nr. 26, Demo in GE: Appell an die Arbeitgeber - Vorerst letzte Chance 
dbb aktuell EKR 23 TVöD Nr. 27, Verhandlungen gescheitert - Bund und VKA verprellen die Beschäftigten
dbb aktuell EKR 23 TVöD Nr. 28, Schlichtung in der TVöD-Einkommensrunde angerufen - Wieso? Weshalb? Warum?
dbb aktuell EKR 23 TVöD, Nr. 29, Fakten zum Schlichterspruch
dbb aktuell EKR 23 TVöD, Nr. 30, Mit gutem Abschluss über die Zielleinie


Redaktionsverhandlungen mit Bund und Kommunen zur Einkommensrunde 2023 abgeschlossen
Die Redaktionsverhandlungen zur Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen sind abgeschlossen. Die Änderungstarifverträge zur Umsetzung der Ergebnisse aus der Tarifeinigung vom 22. April 2023 wurden fertig formuliert und werden nun unterzeichnet. Neben der Ausformulierung und vertraglichen Umsetzung der Einigung vom 22. April 2023 hat die Redaktion nahezu keine weiteren Änderungen erbracht. 

Entgelterhöhung 
Die Tabellenentgelte werden – einschließlich der individuellen Zwischen- und Endstufen und der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü – wie folgt erhöht: 
- ab dem 1. März 2024 Erhöhung um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent; soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt. 
Tarifliche Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden ab dem 1. März 2024 einheitlich um 11,5 Prozent erhöht. 

Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten 
Die Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD, die Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TVPöD, die monatlichen Entgelte nach § 8 Absatz 1 Satz 2 TVSöD, das monatliche Studienentgelt nach § 8 Absatz 2 TVSöD sowie das Studienentgelt nach TVHöD werden wie folgt erhöht: 
- ab dem 1. März 2024 Erhöhung um 150 Euro 
Die bisherige Regelung zur Übernahme von Auszubildenden (§ 16a TVAöD – Allgemeiner Teil) wird wieder in Kraft gesetzt und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. 

Laufzeit 
Es wurde eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Dezember 2024 vereinbart. 

Inflationsausgleich
Die ebenfalls im Rahmen der Tarifeinigung vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen sind bereits am 22. April 2023 tarifvertraglich gefasst worden und waren dementsprechend nicht Thema der Redaktionsverhandlungen. Die Beschäftigten im Geltungsbereich des TVöD, des TV-V und des TV-Wald-Bund erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro, der in mehreren Stufen ausgezahlt wird. In einem ersten Schritt erhalten die Beschäftigten einen Betrag von 1.240 Euro mit der Entgeltabrechnung für Juni 2023, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden hat und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestand. In den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 erhalten die Beschäftigten dann 220 Euro monatlich. Der Anspruch besteht, wenn im Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag des Monats Anspruch auf Entgelt bestanden hat. 
Dem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt sind unter anderem die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeldzuschuss, Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz sowie auf Kurzarbeitergeld. 
Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten die genannten Beträge jeweils zur Hälfte. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen entsprechend dem Anteil ihrer Arbeitszeit an der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten. Beschäftigte im Geltungsbereich des TV-Fleischuntersuchung erhalten die genannten Beträge jeweils zur Hälfte. 

TVöD VKA
Entgelttabelle zu § 15 TVöD — gültig vom 01.03.2024 bis mindestens 31.12.2024

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Zeitplan:
24.01.23 - Start der Tarifverhandlungen 
22./23.02.23 - Zweite Runde
27.-29.03.23 - Dritte Verhandlungsrunde
22.04.23 - Vierte Zusatzrunde

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(23.04.23) Nach Tarif-Marathon Einigung erzielt
Urabstimmung und Streik abgewendet
„3.000 Euro Inflationsausgleich und mindestens 340 Euro tabellenwirksame Erhöhung für jede und jeden – eine echte Hausnummer angesichts der Finanzschwäche vieler Kommunen. Prozentual liegen die Tabellenerhöhungen – je nach Entgeltgruppen – damit zwischen 8 und 16 Prozent. Es war von Anfang an das zentrale Ziel der Gewerkschaften, die unteren Einkommensgruppen zu stärken. Für den dbb beamtenbund und tarifunion stand daher neben einer starken linearen Steigerung des Gehaltes auch die Forderung eines hohen Mindestbetrags im Fokus.“ erklärte Rita Mölders, Referatsleiterin für den Bereich Tarif im VBE NRW, bei den Tarifverhandlungen in Potsdam.

EKR 23

Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung:

  1. Ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Juni 2023).
  2. Ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).
  3. Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.
  4. Vertragslaufzeit: 24 Monate.

Alle Ergebnisse im Überblick hier.

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(17.04.23) Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission 
Vierte Verhandlungsrunde folgt
In der Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen hat in dieser Woche ein mehrtägiges Schlichtungsverfahren stattgefunden, nachdem die Tarifverhandlungen am Ende der  dritten Verhandlungsrunde in Potsdam am 29. März 2023 von den Gewerkschaften für gescheitert erklärt worden waren. 

Das nun vorliegende Ergebnis des Schlichtungsverfahrens ist eine Einigungsempfehlung, der die Schlichtungskommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften und  der Arbeitgeber mit großer Mehrheit zugestimmt hat. 

Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:

  • Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
  • Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
  • Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
  • Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.

Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen.

 

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(30.03.23) 3. Runde gescheitert
Schlichtung möglich?
„Die Arbeitgeber haben ihre Beschäftigten verprellt“, fasste dbb Chef Ulrich Silberbach den enttäuschenden Verlauf der dritten Potsdamer Verhandlungsrunde zusammen. „Bund und VKA interessieren die Sorgen und Nöte ihrer Beschäftigten nicht. Nur so ist zu erklären, dass sie uns in der dritten Verhandlungsrunde kein neues Angebot vorgelegt haben, sondern nur sogenannte Denkmodelle, die allesamt nicht annähernd diskutabel waren." Silberbach erwartet, dass die Arbeitgeber nun die Schlichtung anrufen werden.

Möglichkeit eines Schlichtungsverfahren:
Nach dem Scheitern der Verhandlungen besteht nun die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens. Dieses Verfahren kann jede Tarifvertragspartei innerhalb von 24 Stunden nach Erklärung des Scheiterns der Verhandlungen einleiten. Der Ablauf eines möglichen Schlichtungsverfahrens ist in einer Schlichtungsvereinbarung zwischen Bund, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dbb und ver.di im Detail festgelegt. 

Wir werden an dieser Stelle weiter informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.

EKR 23 Potsdam

Rita Mölders, Referatsleiterin für den Bereich Tarif im VBE NRW, bei den Tarifverhandlungen in Potsdam, erklärt: "Die Arbeitgebenden haben es nicht verstanden und sie schätzen Frustration und Entschlossenheit der Kolleginnen und Kollegen falsch ein. An einer Schlichtung werden wir uns natürlich konstruktiv beteiligen." 

Foto: Windmüller

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Warnstreik sendet starkes Signal vor dem Auftakt der 3. Verhandlungsrunde 
Am 27. März 2023 beginnt die dritte Verhandlungsrunde in Potsdam

In den vergangenen Wochen sind die zahlreichen Warnstreiks und Aktionen im Öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen ausgeweitet worden. Unzählig viele Beschäftigte sind erneut für ihre Forderung nach einer Entgelterhöhung um 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro, auf die Straße gegangen, wie auch heute mehr als 10.000 in Gelsenkirchen.

EKR 23 Warnstreik GE

Am Rande der Großdemo erklärte Rita Mölders, Referatsleiterin für den Bereich Tarif im VBE NRW und stellv. Bundesvorsitzende des VBE, Arbeitsbereich Tarifpolitik: "Die Arbeitgebenden müssen sich jetzt bewegen und zukunftsfähige Rahmenbedingungen schaffen, um den Leistungen der Beschäftigten und den Anforderungen an einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst gerecht zu werden. Mit dem als „Mogelpackung“ titulierten inakzeptablen Angebot bei der zweiten Verhandlungsrunde wollten die Arbeitgebenden ihren Beschäftigten einen Reallohnverlust zumuten und ihnen eine ordentliche und faire Lohnerhöhung verwehren. Kein Mindestbeitrag, eine Laufzeit von 27 Monaten und eine lineare Entgelterhöhung von insgesamt lediglich 5 Prozent - das hat die Kolleginnen und Kollegen wütend und fassungslos gemacht.  Dabei weiß alle Welt um den dramatischen Personalmangel, der sich weiter zuspitzen wird." 

EKR 23 Warnstreik GE

Der VBE erwartet ein Tarifergebnis, das den Beschäftigten im öffentlichen Dienst Respekt und Anerkennung zollt. Als klares Signal für einen wertschätzenden Umgang sind deutliche Erhöhungen der Einkommen notwendig.

Fotos: VBE NRW

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(20.03.23) Aufruf zum Warnstreik! Solidarität zeigen

Die Arbeitgebenden haben in der zweiten Verhandlungsrunde der Einkommensrunde 2023 am 22./23. Februar 2023 ein Angebot vorgestellt, das bei näherer Betrachtung eine Mogelpackung ist. Insbesondere den von den Gewerkschaften geforderten Mindestbetrag lehnt die VKA kategorisch ab. Damit zeigen die Arbeitgebenden, was die Beschäftigten ihnen wert sind – nämlich nichts! 

Unsere berechtigten Forderungen:
- Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten
- Erhöhung der Ausbildungs-, Studierenden- und Praktikantenentgelte um 200 Euro sowie eine unbefristete Azubi-Übernahme

Wertschätzung sieht anders aus! Dann bewegen eben wir die Arbeitgebenden!

Wir rufen alle betroffenen VBE-Mitglieder zu einem ganztägigen Warnstreik auf!

Wir treffen uns am 23. März 2023, ab 8:30 Uhr, Trabrennbahn Nienhausen, Nienhausenstr. 42, 45883 Gelsenkirchen. Um 10:30 Uhr startet der Demozug, die Abschlusskundgebung findet um ca. 12:00 Uhr auf dem Heinrich-König-Platz statt. Der VBE wird vor Ort sein.

Hinweis für streikberechtigte VBE-Mitglieder
zur Teilnahme an Warn-/Streik, Demo und Kundgebung

Wenn tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen an Streiks teilnehmen, dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von anderen Kolleginnen und Kollegen keine Vertretungstätigkeiten (z.B. Vertretung von Unterricht) verlangt werden, die auf die Teilnahme von Tarifbeschäftigten an einer Streikaktion zurückgeführt werden können. Soweit dbb beamtenbund und tarifunion bzw. VBE zum Streik aufgerufen und die Streikfreigabe erteilt haben, wird Streikgeldunterstützung nur für die Teilnahme an den aufgerufenen bzw. freigegebenen Maßnahmen gewährt.
Voraussetzung:
1. Anmeldung pro aufgerufenes Mitglied unter: streik@vbe-nrw.de

2. Eintrag pro aufgerufenes Mitglied in die VBE-Streiklisten am Streikort
3. Einreichung der Lohnabrechnung des betreffenden Mitglieds zum Nachweis des Abzugs an die VBE-Landesgeschäftsstelle

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(27.02.23) Enttäuschendes Angebot von Bund und VKA

Es ist unseriös, den ersten Schritt der Linearanpassung um 3 Prozent erst im Oktober 2023 vorzuschlagen, wenn die tatsächliche Inflation während dieses Zeitraums dauerhaft um die 8 Prozent liegt. Dies kann auch durch einmalige Zahlungen nicht kompensiert werden. Dieses Geld ist unmittelbar für die bereits gestiegenen Kosten verbraucht – und die Preise sind und bleiben dauerhaft hoch.

„Gerne würde ich mitteilen, dass wir uns angenähert haben und ein Kompromiss zumindest in Sichtweite gerückt ist, aber leider muss ich feststellen: Bund und VKA sind noch längst nicht abschlussinteressiert“, fasste dbb Verhandlungsführer Ulrich Silberbach die enttäuschende zweite Verhandlungsrunde in Potsdam zusammen. „Vor allem die VKA spricht zwar von einem ‚Gesamtpaket‘, will uns aber letztlich eine Mogelpackung unterjubeln. Dazu gehört auch, dass sie einen Mindestbetrag kategorisch ablehnt. Es wurde deutlich: Die Arbeitgeber muten ihren Beschäftigten einen Reallohnverlust zu. Das wird weder der Leistung der Beschäftigten gerecht, noch den Anforderungen an einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst. (Details s.o. in dbb aktuell EKR 23 TVöD Nr. 19)

EKR 23 TVöD

Foto: F. Windmüller

Rita Mölders, Referatsleiterin für den Bereich Tarif im VBE NRW, kommentiert dazu: „Die Menschen in unserem Land wollen einen handlungsfähigen Sozialstaat. Das ist und bleibt personalintensiv, denn erziehen, pflegen, sichern, planen und vieles mehr können nur Menschen, können nur öffentlich Beschäftigte. Die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen während der Corona-Pandemie und in der Bewältigung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine waren und sind herausfordernd. Es kann nicht sein, dass die Arbeitgeber uns jetzt zum Dank den Rücken zukehren und uns mit der Inflation und den gestiegenen Kosten im Stich lassen. So lassen wir uns nicht abspeisen!“

Bis zur dritten Verhandlungsrunde, die am 27. März 2023 erneut in Potsdam beginnt, werden sich die Warnstreiks in allen Bereichen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ausweiten.

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(22.02.23) Zweite Runde hat begonnen

EKR 23 TVöD

Rita Mölders (VBE NRW) und Michael Blanck (VBE MV) in Potsdam

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(24.01.23) Erste Runde ohne Ergebnis vertagt 

Die erste Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ist am 24. Januar 2023 in Potsdam ohne ein verhandlungsfähiges Angebot zu Ende gegangen. Die klar und deutlich vorgetragenen Forderungen der Gewerkschaften (siehe nachfolgend) wurden komplett zurückgewiesen und die Verhandlungen auf die nächste Runde in Potsdam vertagt.

Auf Arbeitgeberseite ist Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Verhandlungsführerin für die Tarifbeschäftigen des Bundes. Für die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände führt die Präsidentin der VKA, Karin Welge, die Verhandlungen. Verhandelt werden die Entgelte für die Tarifbeschäftigten des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber, deren Arbeitsverhältnisse durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt sind.

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(24.01.2023) Auftakt der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen

Am 24. Januar fanden in Potsdam die Auftaktverhandlungen für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen statt. In der ersten Verhandlungsrunde erhoben die Gewerkschaften die in der Bundestarifkommission festgelegten Kernforderungen:

·         - Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro

·         - Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro sowie eine verbindliche Zusage zur unbefristeten Übernahme der Azubis.

·         - Laufzeit 12 Monate

Es stehen schwere Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vor der Tür.

Die ca. 2,5 Millionen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst sind dauernden Belastungen ausgesetzt. Dazu zählen unter anderem die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und die massiven Preissteigerungen bei Energie und Nahrungsmitteln. Zahlreiche zusätzliche Aufgaben müssen seit Jahren übernommen werden, die in Kombination mit dem ohnehin schon massiven Fachkräftemangel zu enormen Arbeitsbelastungen führen.

EKR 23 TVöD

Dazu Rita Mölders (l.), stellv. Bundesvorsitzende des VBE, Arbeitsbereich Tarifpolitik: „Die Erzieherinnen und Erzieher sind seit Jahren im Krisenmodus. Wir erleben derzeit einen nie da gewesenen Fachkräftemangel in den Kitas. Die DKLK-Umfrage des VBE hat ergeben, dass im letzten Jahr 9.000 Kitas in Deutschland in über der Hälfte der Zeit in aufsichtspflichtrelevanter Personalunterdeckung gearbeitet haben und eigentlich hätten geschlossen werden müssen. Die Arbeitgeber müssen jetzt ein klares Zeichen der Wertschätzung setzen, denn ein Reallohnverlust ist für uns nicht hinnehmbar!“

Ein starker Öffentlicher Dienst ist gleichzeitig ein Garant für Stabilität. Die Beschäftigten leisten tagtäglich wertvolle Arbeit, die es anzuerkennen gilt. Als größter Arbeitgeber in Deutschland muss der Öffentliche Dienst eine Vorreiterrolle einnehmen und – vor allem im Wettbewerb mit privaten Unternehmen - sowohl bei der Bezahlung als auch bei Arbeitsbedingungen als ein attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden.

Eine zweite Verhandlungsrunde ist für den 22. / 23. Februar 2023 angesetzt. Die entscheidende dritte Verhandlungsrunde findet vom 27. bis zum 29. März 2023 statt. 

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(11.10.22) Hybride Sitzung der Forderungsfindung am 11.10.2022 
dbb BTK beschließt die Forderung 10,5%, mindestens 500 Euro

(12.10.22)

Die Gremien des dbb haben sich am 11. Oktober 2022 im Berliner dbb forum viel Zeit genommen, um eine passende Forderung zu beschließen. Passend, das bedeutet auch in dieser Zeit, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für ihre hervorragende Arbeit der letzten zwei Jahre angemessen wertgeschätzt werden. Das bedeutet aber auch, dass die Beschäftigten ein sattes Pfund an Erhöhungen brauchen, um mit den wirtschaftlichen Problemen klar zu kommen, die jetzt und in der nächsten Zeit den Alltag prägen werden.

Dazu meint Klaus Köther, stv. Vorsitzender VBE NRW und Mitglied der Tarifkommission: "Der öffentliche Dienst ist gerade in herausfordernden Zeiten das Rückgrat der Gesellschaft. Die aktuellen Forderungen für die anstehenden Verhandlungen zum TV-öD besitzen somit eine hohe Relevanz. Die Menschen in den unteren und mittleren Entgeltgruppen brauchen dringend finanzielle Entlastung - letztlich müssen jedoch Reallohnkürzungen für alle Beschäftigten endlich verhindert werden.
In Anbetracht der schwierigen Rahmenbedingungen sind gewerkschaftliche Werte wie Geschlossenheit, Einigkeit und Kooperation weiterhin bestimmende Faktoren für unseren Erfolg."

EKR 23 Abstimmung

Foto: Friedhelm Windmüller

Die Forderungen im Detail:
- Erhöhung der Tabellenentgelte um 10,5  Prozent, mindestens jedoch 500 Euro
- Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten um 200 Euro sowie eine verbindliche Zusage zur unbefristeten Übernahme der Azubis
- Laufzeit 12 Monate

Weiterhin erwarten wir:
- Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes sowie eine Reduzierung der 41-Stunden-Woche im Bereich der Bundesbeamtinnen und -beamten
- Verlängerung des Tarifvertrags zur Gewährung von Altersteilzeit

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Beginn der Vorbereitungen für die TVöD-Einkommensrunde 2023 (19.09.22)

Der VBE hat zusammen mit dem dbb einen Branchentag für die anstehende Einkommensrunde zum TVöD durchgeführt. Die Verhandlungen beginnen im Januar. „Gerade die unteren und mittleren Entgeltgruppen brauchen in Anbetracht der heftig wachsenden Teuerungsraten deutliche finanzielle Verbesserungen, weil sonst Existenzen gefährdet sind!“, stellte Klaus Köther, stellv. Landesvorsitzender für den Bereich der Berufs- und Tarifpolitik im VBE-NRW, fest.

Zusammen mit dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Fachvorstand „Tarif“ des dbb, Volker Geyer, diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen sowie die Belastungsfaktoren im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Beschäftigten hätten in den letzten Jahren eine große Kraftanstrengung geleistet, obwohl der Fachkräftemangel und die Pandemie die Arbeit nachhaltig erschwerte. Auch aus diesen Gründen, so der allgemeine Konsens der Sitzung, sei eine deutliche finanzielle Anerkennung dringend nötig.

Das Ergebnis der Tarifeinigung im TVöD könnte eine Signalwirkung für die Verhandlungen zum TV-L besitzen, welche im Herbst des nächsten Jahres folgen werden.

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